Die Kanzlei
Die Kanzlei berät Privatpersonen und mittelständische Unternehmen im Bereich des deutsch-italienischen Rechtsverkehrs.
Die Beziehungen zwischen Deutschland und Italien sind von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Italien ist dem Umsatz nach der fünftwichtigste deutsche Handelspartner nach China, den Niederlanden, den USA und Frankreich. Auch die Verzahnung beider Rechtsordnungen hat im Kontext europäischer Reglungen zugenommen. Nicht selten können rechtliche Aspekte aus beiden Ländern aneinander beeinflussen. Allerdings existieren bei allen Verbindungen erhebliche kulturelle Unterschiede zwischen beiden Völkern. Diese führen nicht selten zu Spannungen und Konflikten. Meist können diese durch rechtliche Präventionsmaßnahmen und eine gute Vermittlung zwischen den Seiten vermieden oder beseitigt werden.
Daher wird bei der Arbeit der Kanzlei auf einen ganzheitlichen Lösungsansatz großen Wert gelegt, welcher oftmals über eine rein rechtliche Betrachtungsweise hinausgehen kann.
Rechtsgebiete